Betriebsanmeldung

Allgemein

Derzeit nehmen etwa 15.000 Betriebe mit rund 64.400 Arbeitnehmern am Sozialkassenverfahren des Dachdeckerhandwerks teil. Hiervon bilden rund 4.000 Betriebe 6.000 Auszubildende aus. Die Tarifverträge der Branche sind seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt.

Geltungsbereich und Teilnahme am Verfahren von SOKA-DACH

Von unseren Tarifverträgen erfasst werden alle Betriebe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • es werden ausschließlich oder überwiegend Dachdeckerarbeiten ausgeführt oder
  • es besteht eine selbstständige Betriebsabteilung Dachdecker oder
  • eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines nicht von unseren Tarifverträgen erfassten Betriebs führt außerhalb der Betriebsstätte in koordinierter Form Dachdeckerarbeiten aus

Wenn eine Tarifzugehörigkeit gegeben ist, gelten für den gesamten Betrieb und alle beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer (unabhängig von ihrer Qualifikation) unsere Tarifverträge. Die Kassenzugehörigkeit eines Dachdeckerbetriebs besteht unabhängig von der Beschäftigung von gewerblichen Arbeitnehmern. 

Was muss ich tun, um mich anzumelden?

Damit Ihre Anmeldung bei uns bearbeitet werden kann, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung sowie ggf. Kopien Ihrer Gewerbeummeldung(en)
  • Kopie Ihrer Handwerksrolleneintragung (das Dachdeckerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk gemäß HwO)
  • ggf. Kopie Ihres Handelsregisterauszugs (bei GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG, OHG)
  • ggf. Kopie Ihres Gesellschaftsvertrages (bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR)
  • Fragebogen zur Betriebsstruktur. Bitte füllen Sie den Fragebogen für jedes Jahr seit Beginn Ihrer betrieblichen Tätigkeit aus (max. 10 Jahre zurück; falls erforderlich, überschreiben Sie bitte die vorhandenen Jahreszahlen).

Gerne erfassen wir Ihr Lohnbüro/Steuerbüro etc. als bevollmächtigte Stelle zur Korrespondenz (z. B. Übersendung der monatlichen Meldeformulare). Hierzu benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Vollmacht. Ein von uns bereitgestelltes Formular finden Sie hier: Vollmacht für Dienstleister

Wenn Sie Fragen zur Betriebsanmeldung haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. 

Voraussetzungen einer selbstständigen Betriebsabteilung
  • räumlich und organisatorisch getrennte Abteilung
  • eigene Buchführung
  • eigene technische Leitung 
  • ein Arbeitnehmeraustausch zwischen den einzelnen Abteilungen ist ausgeschlossen
  • selbstständige Personalorganisation, Arbeitnehmer werden gesondert eingestellt und entlassen
  • ein eigener Betriebszweck wird verfolgt

Die Unterlagen können Sie uns auf dem Postweg, per Fax 0611 1601-300 oder per E-Mail an betriebserfassung(at)soka-dach.de übermitteln.

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